Kosten & -erstattung

 

Therapiekosten und –dauer sind individuell sehr unterschiedlich und vor einer ersten persönlichen Anamnese in meiner Praxis nicht abschätzbar. Gerne können Sie mich für ein kurzes Beratungsgespräch auch ganz unverbindlich anrufen oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Heilpraktikerkosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht, daher sind diese für eine mögliche Weiterbehandlung selber zu tragen. Sprechen Sie mit ihrer Krankenkasse, in akuter Situation bieten einige Anbieter nach Auflagen die Möglichkeit einen Teil der Therapiekosten zu übernehmen. Meine Abrechnung erfolgt nicht nach der Heilpraktiker Gebührenverordnung GebüH.

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie je nach Vertrag. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Anbieter, oder schauen Sie dazu in Ihre Versicherungsunterlagen.

Bitte kontaktieren Sie mich hierzu, da die Preise je nach Behandlungsart variieren.

Alle meine Patienten erhalten nach jeder Therapieeinheit eine detaillierte Rechnung, welche sofort fällig ist und gegen Quittung bar zu bezahlen ist. 

 

Zahlungsbedingungen

Ob und welche meiner Praxisleistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, ist individuell von Ihnen zu klären. Jeder meiner Patienten ist anders versichert und die Versicherungsleistungen der einzelnen Krankenversicherungen unterscheiden sich beträchtlich. Unabhängig von der Akzeptanz Ihrer Krankenkasse sind die durch mich erfolgten Praxisleistungen sofort fällig.

 

Absage von vereinbarten Terminen

Mein Anspruch ist es, auf die Bedürfnisse und Wünsche meiner Patienten optimal einzugehen. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, plane ich für jede Behandlung sehr viel Zeit ein. Ein nicht rechtzeitig abgesagter Termin führt nicht nur in meiner Praxis zu Leerlauf, sondern nimmt auch einem anderen Patienten die Möglichkeit, einen früheren Behandlungstermin bei mir wahrnehmen zu können.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich jeden Termin, der nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt wird, voll in Rechnung stelle. Ausgenommen sind Krankheit und wichtige Begründungen.